Abbruch
Abbruchplanung / Gebäuderückbau
Sollen bauliche Anlagen, deren Sanierung unwirtschaftlich oder deren Standsicherheit aufgrund der schadhaften Bausubstanz beeinträchtigt ist, abgebrochen werden um das Grundstück ggfs. neu bebauen zu können, ist hierfür in der Regel eine Abbruchanzeige gegenüber der Bauaufsicht erforderlich. Nach einer örtlichen Besichtigung des Bauwerkes beraten wir Sie über den erforderlichen Leistungsumfang zur Rückbauplanung und arbeiten Ihnen ein Angebot über die Rückbauplanung aus. Diese umfasst neben Planungen von Sicherungsmaßnahmen an benachbarten Gebäuden (z. B. Unterfangungen, Giebelsicherungen) auch die Betrachtung möglicher Rückbauzustände (Abbruchstatik) soweit diese erforderlich werden. Über Kooperationspartner lassen wir für Sie das erforderliche Schadstoffkataster, das nicht nur Grundlage für die Ausschreibung sondern auch für die fachgerechte Entsorgung ggfs. vorhandener Schadstoffe ist. Auch führen wir Vorabstimmungen mit Behörden über ggfs. für den Abbruch notwendige Verkehrssicherungen, falls z. B Abbruchgeräte von öffentlichen Straßen aus arbeiten müssen, für Sie durch. Sind die baurechtlichen Voraussetzungen für den Abbruch geschaffen holen wir Angebote von fachkundigen Abbruchunternehmen für Sie ein und stehen Ihnen auch gerne baubegleitend zur Seite.
Der selektive Rückbau Gebäuderückbau:
In einem Schadstoffkataster werden kritische Baustoffe, wie z.B. Asbest, die spezielle Arbeitsweisen (z. B. das Tragen von Schutzkleidung) während des Ausbaus erfordern und einer besonderen Entsorgung bedürfen, erfasst. Auf dieser Basis wird ein Abbruch- und Entsorgungskonzept erstellt in dem die Abfolge bei der Entkernung, Schadstoffsanierung und den eigentlichen Rückbauarbeiten beschrieben wird. Hierfür stehen und Leistungsfähige Kooperationspartner zur Verfügung.
Beseitigung von Industriebrachen
Das Zeitalter der Digitalisierung bringt zahlreiche Veränderungen auch in der Industrie mit sich. Das, was vor einigen Jahrzehnten noch zweckmäßig war, kann heutzutage nicht mehr effizient und wirtschaftlich genutzt werden. In Folge dessen müssen Industrieanlagen, deren Wartung und Unterhaltung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr darstellbar ist, zurück gebaut werden.
Auch die Revitalisierung von Altflächen zur Errichtung neuer Produktionsstätten kann Auslöser für ein Abbruchvorhaben sein.
Video von der Sprengung:
https://www.youtube.com/watch?v=JEWi6_3OP4A
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Bestandsaufnahme, örtliche Besichtigung
- Planung von Sicherungsmaßnahmen und Abbruchgerüsten
- Abbruchstatik unter Berücksichtigung der Rückbauzustände in Abhängigkeit von der Abbruchtechnologie
- Schadstoffkataster, Abbruch- und Entsorgungskonzept (über Kooperationspartner)
- Erstellen der Bauvorlagen (Abbruchanzeige / Abbruchantrag)
- Abstimmungen mit Fachbehörden
- Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung
- Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Beweissicherungen